Unser Unternehmen bietet Ihnen Produkte der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, Absturzsicherungssysteme, Kollektivschutz, Steigschutz, mobile Anschlageinrichtungen, Rettungssysteme sowie Einstiegs- und Rettungssysteme für beengte Räume, Behälter und Schächte der Marken:
Hinweis:
Alle Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795 Typ A, C und D unterliegen nicht mehr der PSA-Richtlinie. In Deutschland ist für Anschlageinrichtungen der Typen A, C und D, die zum dauerhaften verbleib an einem Bauwerk vorgesehen sind, daher eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) vorgeschrieben. Ohne solch eine Zulassung kann eine Installation nur mit einer Zustimmung im Einzelfall erfolgen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Information => Zulassung von Anschlageinrichtungen